Netzentgelte für PV-Anlagen: Was AgNes ab 2029 für dich bedeutet
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- Prosumer-Aufschlag: Laut AgNes-Entwurf der Bundesnetzagentur zahlen Haushalte mit PV-Anlage ab 01.01.2029 einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Netzentgelt-Grundpreis. Bei 100 Euro Grundpreis sind das 70 bis 90 Euro im Jahr.
- Einspeiseentgelt nur für Anlagen über 30 kW, die nicht schon den Prosumer-Aufschlag zahlen. Bestandsanlagen zahlen erst nach 20 Betriebsjahren.
- Balkonkraftwerke sind komplett ausgenommen, Heimspeicher zahlen kein eigenes Entgelt.
- Status: Entwurf vom August 2026, Konsultation bis 18.09.2026, Beschluss bis Ende 2026 geplant. Nichts davon ist beschlossen.
Was ist AgNes und warum kommt die Reform?
AgNes steht für die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Das ist das Regelwerk, mit dem die Bundesnetzagentur ab 2029 festlegt, wer wie viel für die Nutzung der Stromnetze bezahlt. Formaler Anlass ist das Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zum 31.12.2028. In der Sache will die Behörde die Netzkosten breiter verteilen, weil immer mehr Haushalte einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen und dadurch weniger Arbeitspreis zahlen.
Den vollständigen Festlegungsentwurf (Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3, knapp 200 Seiten) hat die Bundesnetzagentur Anfang August 2026 veröffentlicht. Stellungnahmen waren bis 18.09.2026 möglich, die Festlegung soll noch 2026 beschlossen werden. Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf diesen Entwurf.
Wer zahlt was? Zwei Mechanismen, die oft verwechselt werden
Viele Berichte werfen zwei völlig verschiedene Regeln zusammen. Der Entwurf unterscheidet sauber zwischen einem Aufschlag für Haushalte mit Eigenverbrauch und einem Entgelt für die Einspeisung großer Anlagen.
1. Grundpreisaufschlag für Prosumer (Tenorziffer 8.2)
Ein Prosumer ist laut Entwurf eine Entnahmestelle in der Niederspannung, die neben Netzstrom auch Strom aus einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzanschluss bezieht. Für diese Entnahmestellen bildet der Netzbetreiber einen Aufschlag von mindestens 70 und höchstens 90 Prozent des Grundpreises. Das trifft praktisch jede Hausdachanlage mit Eigenverbrauch, unabhängig von ihrer Größe. Ein Speicher ändert daran nichts, die Zwischenspeicherung lässt die Prosumer-Eigenschaft ausdrücklich nicht entfallen.
2. Einspeiseentgelt (Tenorziffer 9.1)
Ein Einspeiseentgelt zahlen Betreiber von Anlagen, deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister den Schwellenwert von 30 kW überschreitet. Ausgenommen sind Prosumer mit weniger als 100.000 kWh Verbrauch, die bereits den Aufschlag zahlen, und Steckersolargeräte. Das Entgelt ist ein bundeseinheitlicher Kapazitätspreis in Euro pro kW, den die Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr bis 15. Oktober für das Folgejahr veröffentlichen. Die Schwelle begründet die Behörde mit der Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kW nach § 3 Nr. 72 EStG.
| Konstellation | Prosumer-Aufschlag | Einspeiseentgelt |
|---|---|---|
| Balkonkraftwerk | nein | nein |
| Hausdach-PV mit Eigenverbrauch, auch mit Speicher | ja, 70 bis 90 % des Grundpreises | nein, auch über 30 kW |
| Volleinspeiser bis 30 kW | nein | nein |
| Volleinspeiser über 30 kW, neu in Betrieb | nein | ja, Kapazitätspreis je kW |
| Anlage über 30 kW, vor Bekanntgabe in Betrieb | nein | erst nach 20 Betriebsjahren |
| Gewerbe über 100.000 kWh Verbrauch mit PV über 30 kW | nein, eigenes Kapazitätsmodell | ja |
Was kostet dich das konkret?
Der Aufschlag hängt am Grundpreis deines Netzbetreibers, nicht an der Größe deiner Anlage. Die Grundpreise unterscheiden sich heute stark: Laut Entwurf liegt ihr Anteil an den Erlösen bei den Verteilnetzbetreibern zwischen 0 und 60 Prozent, im Schnitt bei rund 30 Prozent. Künftig soll er bei 20 bis 40 Prozent liegen, dein Grundpreis kann sich bis 2029 also selbst noch verändern. Rechenbeispiele:
| Grundpreis pro Jahr | Aufschlag 70 % | Aufschlag 90 % |
|---|---|---|
| 60 € | 42 € | 54 € |
| 100 € | 70 € | 90 € |
| 150 € | 105 € | 135 € |
Deinen aktuellen Netzentgelt-Grundpreis findest du im Preisblatt deines Netzbetreibers. Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Begründung davon aus, dass Prosumer mit dem Aufschlag im Durchschnitt nicht stärker belastet werden als Haushalte ohne PV.
Für das Einspeiseentgelt rechnet die Behörde im Entwurf mit einem rollierenden Fünfjahresmittel von 5,14 Euro pro kW (2022 bis 2026). Eine neue Volleinspeiseanlage mit 40 kW Einspeisekapazität, etwa auf einer Scheune, käme damit auf rund 206 Euro im Jahr. In den Orientierungspunkten vom Februar 2026 war von 4 bis 7 Euro pro kW die Rede. Für Gewerbedächer lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber PV-Anlage fürs Gewerbe.
Balkonkraftwerk, Speicher und Bestandsanlagen
Balkonkraftwerke sind doppelt ausgenommen: Sie zählen weder als Erzeugungsanlage für den Prosumer-Aufschlag noch fürs Einspeiseentgelt. Wer nur ein Gerät aus unserer Kategorie Balkonkraftwerke betreibt, ist von AgNes nicht betroffen.
Heimspeicher zahlen kein eigenes Entgelt. Laut Entwurf teilen anlagengekoppelte Speicher das Schicksal der Anlage, an die sie gekoppelt sind. Strommengen, die ein Speicher aus dem Netz lädt und wieder zurückspeist, sollen vom Arbeitspreis befreit sein, sofern sie sich messtechnisch abgrenzen lassen.
Bestandsanlagen: Beim Einspeiseentgelt gilt ein 20-jähriger Vertrauensschutz ab Inbetriebnahme für alle Anlagen, die vor der Bekanntgabe der Festlegung laufen. Als Tag der Bekanntgabe nennt der Entwurf den 01.01.2027. Wer vorher eine endgültige Investitionsentscheidung trifft, ist ebenfalls geschützt, wenn die Anlage bis 04.08.2029 in Betrieb geht. Diese Entscheidung musst du dem Netzbetreiber bis 31.03.2027 nachweisen. Für den Prosumer-Aufschlag sieht der Entwurf keinen Bestandsschutz vor: Netzbetreiber sollen alle Prosumer bis 01.04.2028 identifizieren, Stromlieferanten den Status ab dann auf der Rechnung ausweisen.
Zeitplan
| Datum | Schritt laut Bundesnetzagentur |
|---|---|
| 17.02.2026 | Orientierungspunkte für Einspeiser, 4 bis 7 €/kW |
| 27.05.2026 | Zwischenstand veröffentlicht |
| August 2026 | vollständiger Festlegungsentwurf |
| 18.09.2026 | Ende der Konsultation |
| bis Ende 2026 | Beschluss geplant |
| 01.01.2027 | Bekanntgabe, Stichtag für Bestandsschutz |
| 31.03.2027 | Nachweis der Investitionsentscheidung |
| 01.04.2028 | Prosumer identifiziert, Ausweis auf der Rechnung |
| 01.01.2029 | neue Netzentgelte gelten |
Die Branche sieht den Entwurf kritisch. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schrieb am 07.08.2026: „Eigenversorgung pauschal zu belasten, ist ein klarer Fehlanreiz.“ Auch das Einspeiseentgelt setze ein falsches Signal für den Ausbau.
Lohnt sich PV trotzdem noch?
Ja. Ein Rechenbeispiel mit unseren Annahmen: Eine Hausdachanlage, deren Strom du zu 3.000 kWh im Jahr selbst nutzt, spart dir bei 32 Cent pro kWh rund 960 Euro Strombezug. Ein Aufschlag von 70 bis 90 Euro frisst davon weniger als ein Zehntel. Der Aufschlag ist eine fixe Größe, er wächst nicht mit deiner Anlage. Wie sich die geplanten Änderungen bei Einspeisevergütung und Baukostenzuschuss ab 2027 zusätzlich auswirken, haben wir in Was Photovoltaik ab 2027 wirklich kostet durchgerechnet. Die aktuellen Sätze stehen im Beitrag zur Einspeisevergütung 2026, deine eigene Rechnung machst du mit dem Amortisationsrechner.
Was du jetzt tun kannst
- Eigenverbrauch erhöhen: Da der Aufschlag fix ist, zählt jede selbst genutzte Kilowattstunde. Ideen findest du unter Eigenverbrauch erhöhen, ob ein Akku passt, prüfst du mit dem Speicher-Rechner oder in der Kategorie Stromspeicher.
- § 14a Modul 2 prüfen: Für eine separat gemessene steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Modul 2 entfällt laut Entwurf der Aufschlag für diese Marktlokation. Details im Beitrag zu § 14a EnWG.
- Größere Projekte über 30 kW: Investitionsentscheidung möglichst vor dem 01.01.2027 treffen und dokumentieren.
- Tarif im Blick behalten: Mit Smart Meter und dynamischem Stromtarif holst du zusätzlich mehr aus deinem Strom.
Unsere Empfehlung: Lass dich von AgNes nicht vom PV-Kauf abhalten. Plane die Anlage auf hohen Eigenverbrauch, rechne ab 2029 einen jährlichen Aufschlag in Höhe von knapp einem Grundpreis ein und kombiniere sie bei passendem Profil mit einem Speicher.
Stand dieses Artikels: 14.10.2026, Grundlage ist der Festlegungsentwurf GBK-25-01-1#3. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald die Festlegung beschlossen ist.
Häufige Fragen
Muss ich für meine PV-Anlage bald Netzentgelte zahlen?
Laut AgNes-Entwurf der Bundesnetzagentur ab 01.01.2029 indirekt ja, wenn du Solarstrom im eigenen Haushalt verbrauchst: Dein Netzbetreiber erhebt dann einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis. Ein Einspeiseentgelt zahlen nur Anlagen über 30 kW, die nicht schon den Prosumer-Aufschlag zahlen. Beschlossen ist das noch nicht.
Wie hoch sind die Netzentgelte für PV-Anlagen 2026?
2026 zahlst du als PV-Besitzer keine eigenen Netzentgelte für die Einspeisung. Die neue Systematik soll laut Entwurf erst ab 01.01.2029 gelten.
Sind Balkonkraftwerke von den neuen Netzentgelten betroffen?
Nein. Steckersolargeräte sind im Entwurf ausdrücklich ausgenommen. Ein Balkonkraftwerk macht dich weder zum Prosumer im Sinne des Aufschlags noch löst es ein Einspeiseentgelt aus.
Gilt das auch für bestehende PV-Anlagen?
Beim Prosumer-Aufschlag sieht der Entwurf keinen Bestandsschutz vor, er knüpft an die Entnahmestelle an. Beim Einspeiseentgelt für Anlagen über 30 kW zahlen Anlagen, die vor der Bekanntgabe der Festlegung in Betrieb gehen, erst nach 20 Betriebsjahren.
Muss ich für meinen Heimspeicher Netzentgelte zahlen?
Nein, ein Speicher hinter deinem Hausanschluss zahlt kein eigenes Entgelt. Er wird zusammen mit der Anlage betrachtet, an die er gekoppelt ist. Den Prosumer-Aufschlag vermeidet er aber nicht.
Lohnt sich eine PV-Anlage trotz Prosumer-Aufschlag noch?
Ja. Bei einem Grundpreis von 100 Euro beträgt der Aufschlag 70 bis 90 Euro im Jahr. In unserem Rechenbeispiel mit 3.000 kWh Eigenverbrauch und 32 Cent pro kWh spart die Anlage dagegen rund 960 Euro Strombezug.
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