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KfW 458 Antrag 2026: Wärmepumpen-Zuschuss Schritt für Schritt beantragen

KfW 458 Antrag 2026: Wärmepumpen-Zuschuss Schritt für Schritt beantragen

Auf einen Blick

  • Bis zu 80 Prozent Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe (max. 22.400 Euro bei Einfamilienhaus). Die 80 % gibt es nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro), sonst liegt der Deckel bei 70 %.
  • Antrag direkt bei der KfW über "Meine KfW" - kein Zwischenhändler, kein Hausbank-Umweg.
  • Drei Förderbausteine: Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % und Einkommensbonus von 10 bis 40 % - gedeckelt auf 70 %, bei niedrigem Einkommen auf 80 %.
  • Förderfähige Kosten: bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab 01.02.2027 halbjährlich 750 Euro weniger.
  • Reihenfolge beachten: erst Bestätigung zum Antrag (BzA) und Vertrag mit Förderbedingung, dann Antrag in „Meine KfW“, dann Einbau. Ein Auftrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag kostet dich die Förderung.
  • Alle Sätze und Höchstbeträge kompakt auf unserer Faktenseite KfW 458 Heizungsförderung.
  • Kombinierbar mit PV-Stack: 0 % Mehrwertsteuer auf Solar, KfW 270 für die PV-Anlage, Landesförderung (z.B. SolarPLUS Berlin, IFB Hamburg).

Update Oktober 2026: KfW 458 wurde zum 21.07.2026 neu gefasst. Es gelten 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus bis 40 %. Beim Einfamilienhaus werden 28.000 EUR Kosten berücksichtigt, maximal sind 22.400 EUR beziehungsweise 80 % Zuschuss möglich (80 % nur bis 30.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen, mit Kind bis 40.000 EUR, sonst höchstens 70 %); der frühere Effizienzbonus ist entfallen. Ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die Kostengrenze auf 27.250 EUR, danach jedes Halbjahr weiter. Maßgeblich ist das Antragsdatum.

Wie viel bekommst du genau?

Unser Wärmepumpen-Förderrechner rechnet deinen Zuschuss in Euro aus und zeigt, was dich ein Antrag ab Februar 2027 kosten würde.

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Die KfW 458 ist 2026 die zentrale Bundesförderung für den Heizungstausch in privaten Wohngebäuden. Wer eine Wärmepumpe einbauen oder eine alte fossile Heizung ersetzen will, holt sich hier bis zu 70 Prozent Zuschuss zurück, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent - direkt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, nicht über die Hausbank. In dieser Anleitung zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du den Antrag richtig stellst, welche Unterlagen du brauchst und welche Fehler dich die Förderung kosten. Die Fördersätze, Boni und Höchstbeträge im Überblick findest du auf der Faktenseite KfW 458 Heizungsförderung, deinen Zuschuss in Euro rechnet der Wärmepumpen-Förderrechner aus.

Worum es bei der KfW 458 geht

Die KfW 458 trägt den offiziellen Namen "Heizungsförderung für Wohngebäude" und gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt seit 2024 die früheren BAFA-Heizungs-Zuschüsse für private Wohngebäude und wickelt seitdem alle privaten Antragsverfahren über die KfW ab. Auch Unternehmen beantragen die Heizungsförderung inzwischen bei der KfW, über eigene Programme wie die KfW 459. Beim BAFA bleiben unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung.

Förderfähig sind Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, elektrisch betriebene Wärmepumpen, wasserstofffähige Heizungen sowie weitere moderne, klimafreundliche Heizungstechnik. Der Schwerpunkt der Anträge 2026 liegt klar bei Wärmepumpen - in den meisten Konstellationen die wirtschaftlichste Lösung. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist für Anträge seit 21.07.2026 entfallen.

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Voraussetzungen 2026

Die KfW prüft jeden Antrag gegen einen festen Anforderungskatalog. Die wichtigsten Punkte:

  • Selbstnutzer oder Vermieter: Beide sind antragsberechtigt. Selbstnutzer bekommen die zusätzlichen Boni (Klimageschwindigkeit, Einkommen). Vermieter erhalten nur die Grundförderung.
  • Wohngebäude: Das Objekt muss zu Wohnzwecken genutzt werden. Reine Gewerbeobjekte (Nichtwohngebäude) fallen nicht unter die 458, für sie gibt es eigene KfW-Programme.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA): Pflicht. Sie wird von deinem Fachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten erstellt. Eine Energieberatung ist nicht vorgeschrieben, hilft aber bei der richtigen Auslegung der Wärmepumpe.
  • Hydraulischer Abgleich: Pflicht. Ohne geplanten hydraulischen Abgleich wird die Förderung nicht ausgezahlt. Nachgewiesen wird er zum Beispiel mit dem VdZ-Formular, bei luftgeführten Wärmepumpen über die Einregulierung der Luftvolumenströme.
  • Technische Mindestanforderungen: Die Wärmepumpe muss unter anderem auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 ausgelegt sein und die Geräuschvorgaben einhalten (Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mindestens 10 dB unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert). Natürliche Kältemittel werden empfohlen und ab 2028 Pflicht. Dein Fachbetrieb bestätigt das in der BzA.
  • Antrag vor Vorhabenbeginn: Vor dem Antrag brauchst du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt bereits als Vorhabenbeginn. Mit den Arbeiten darfst du erst nach dem Antrag beginnen.

KfW 458 beantragen: Schritt für Schritt

Der Antrag läuft komplett digital über das Kundenportal „Meine KfW“. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Bestätigung zum Antrag und Vertrag mit Förderbedingung, dann Antrag, dann Einbau. Für den Online-Antrag selbst brauchst du meist unter einer Stunde, wenn alle Unterlagen bereitliegen.

1. Angebote einholen und Fachbetrieb auswählen

Hol dir mindestens zwei vergleichbare Angebote von Fachbetrieben. Darin sollten Hersteller und Modell der Wärmepumpe, eine Kostengliederung (Gerät, Installation, Demontage der alten Heizung, hydraulischer Abgleich, Umfeldmaßnahmen) und der geplante Ausführungszeitraum stehen. Frag direkt, ob der Betrieb die Bestätigung zum Antrag ausstellt.

2. Bestätigung zum Antrag (BzA) besorgen

Dein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA. Damit wird bestätigt, dass die geplante Heizung die technischen Mindestanforderungen erfüllt, außerdem enthält sie die geplanten förderfähigen Kosten. Du bekommst eine 15-stellige BzA-ID, die du im Antrag einträgst.

3. Vertrag mit Förderbedingung abschließen

Unterschreib den Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung: Der Vertrag gilt erst, wenn die KfW die Förderung zusagt, oder er entfällt, wenn sie es nicht tut. Viele Fachbetriebe haben dafür eine Standardklausel, die KfW stellt außerdem Musterformulierungen bereit. Aus dem Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgehen. Eine Bedingung nachträglich in einen schon geschlossenen Vertrag aufzunehmen, ist nicht zulässig. Ein Vertrag ohne diese Bedingung zählt als Vorhabenbeginn, dann ist die Förderung verloren. Planungs- und Beratungsleistungen darfst du dagegen schon vorher beauftragen.

4. Antrag in „Meine KfW“ stellen

Registrier dich im Kundenportal, wähle die Heizungsförderung 458, gib die BzA-ID und die Angaben zu deinem Vorhaben ein und lade den Vertrag mit Förderbedingung hoch. Beim Einfamilienhaus beantragst du hier auch die Boni: Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommst du nur, wenn du eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzt, die die Bedingungen erfüllt. Die Nachweise für den Einkommensbonus, unter anderem die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, reichst du erst nach dem Einbau mit dem Verwendungsnachweis ein. Selbstnutzer in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften beantragen die Boni per Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach der Zusage. Welche Sätze genau gelten, steht auf der Faktenseite KfW 458 Heizungsförderung.

5. Zusage abwarten und Einbau starten

Die Zusage stellt dir die KfW ausschließlich im Portal „Meine KfW“ bereit, per Post kommt nichts. Mit den Arbeiten darfst du schon nach dem Antrag beginnen, vor der Zusage aber auf eigenes Risiko. Sicherer ist es, die Zusage abzuwarten.

6. Nachweis einreichen und Auszahlung

Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein. Danach stellt dein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Du identifizierst dich im Portal und lädst BnD und Rechnungen hoch, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung. Die verbindliche Frist steht in deiner Zusage. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss auf dein Konto aus. Hast du den Einkommensbonus nach den seit 21.07.2026 geltenden Konditionen beantragt, kannst du die Nachweise laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen.

Typische Fehler beim Antrag

Diese Fehler kosten in der Praxis am häufigsten Geld:

  • Vertrag ohne Förderbedingung - der Klassiker. Unterschreibst du vor dem Antrag einen Auftrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung, ist die Förderung weg.
  • Falsche Wärmepumpe - das Gerät erfüllt die technischen Mindestanforderungen nicht, etwa bei Jahresarbeitszahl oder Geräuschwerten. Lass dir das vor dem Vertrag schriftlich bestätigen.
  • Fehlender hydraulischer Abgleich - ohne Abgleich keine Auszahlung. Im Angebot des Installateurs explizit verlangen.
  • Kumulierung übersehen - für dieselben Kosten ist nur ein BEG-Antrag erlaubt. Zusätzliche öffentliche Zuschüsse etwa vom Land oder der Kommune sind zwar grundsätzlich möglich, alle öffentlichen Mittel zusammen dürfen aber 60 % der geförderten Kosten nicht übersteigen, sonst kürzt die KfW. Den Steuerbonus nach § 35c EStG kannst du für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich nutzen.
  • Einkommensnachweis - der Einkommensbonus verlangt die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag von dir und allen relevanten volljährigen Haushaltsmitgliedern. Lohnsteuerbescheinigungen reichen nicht, für Rentner ohne Steuerbescheid gibt es bei der KfW eine eigene Selbsterklärung zu den Rentenbezugsmitteilungen.
  • Nachweisfrist verpasst - das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein, die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung im Portal sein. Sonst verfällt der Zuschuss.

Bei komplexeren Vorhaben, etwa wenn du Heizungstausch und Dämmung kombinierst, lohnt sich die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Für einen reinen Wärmepumpentausch reicht meist die BzA des Fachbetriebs.

Solarspeicher im Vergleich

Welche Boni du im Antrag angeben kannst

Im Antrag wählst du die Bausteine aus, die für dich gelten. Die kompakte Übersicht mit allen Höchstbeträgen steht auf der Faktenseite KfW 458 Heizungsförderung. Die Bausteine im Detail:

BausteinHöheWer bekommt ihn?
Grundförderung30 %jede förderfähige Heizung in selbstgenutztem oder vermietetem Wohngebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen; ab 01.02.2027 12 %, danach halbjährlich 4 Punkte weniger
Einkommensbonus10 bis 40 %Selbstnutzer: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 liegen alle Grenzen 10.000 Euro höher

Die einzelnen Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt. Grundsätzlich ist die Förderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) sind bis zu 80 Prozent möglich. Bei Einfamilienhäusern gilt eine Obergrenze von 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Daraus ergibt sich ein Maximalzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro. Für Mehrfamilienhäuser staffelt sich die Obergrenze pro Wohneinheit: 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Konkrete Beispielrechnungen

Damit du das Bonus-System praktisch nachvollziehen kannst, drei typische Fälle:

Beispiel 1 - Familie mit Gasheizung, mittleres Einkommen

Einfamilienhaus, Baujahr 1995, alte Gasheizung wird durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Haushaltseinkommen 75.000 Euro/Jahr. Investitionskosten 28.000 Euro.

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % (die Gasheizung ist mindestens 20 Jahre alt)
  • Einkommensbonus: 0 % (Einkommen über 50.000 Euro)
  • Förderquote: 46 % = 12.880 Euro Zuschuss

Beispiel 2 - Rentnerpaar mit Ölheizung, geringes Einkommen

Einfamilienhaus, alte Ölheizung wird durch eine Erdwärme-Wärmepumpe mit Sole-Sonden ersetzt. Haushaltseinkommen 32.000 Euro/Jahr. Investitionskosten 35.000 Euro.

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
  • Einkommensbonus: 30 %
  • Summe rechnerisch 76 %, gedeckelt auf 70 %, weil das Einkommen über 30.000 Euro liegt
  • Förderquote: 70 % auf max. 28.000 Euro = 19.600 Euro Zuschuss

Beispiel 3 - Vermietetes Zweifamilienhaus

Vermieter tauscht die alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Zwei Wohneinheiten, beide vermietet. Investitionskosten 40.000 Euro.

  • Förderfähige Kosten: 28.000 Euro plus 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit, also bis 43.000 Euro
  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus: 0 % (nur für selbst bewohnte Einheiten)
  • Förderquote: 30 % von 40.000 Euro = 12.000 Euro Zuschuss

Faustregel: Wer als Selbstnutzer eine bonusberechtigte alte Heizung ersetzt, bekommt mindestens 46 Prozent. Mit Einkommensbonus geht es bis zum Deckel von 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis 80 Prozent. Einen Extra-Bonus für Erdwärme oder natürliche Kältemittel gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr, und im Neubau fördert KfW 458 die Heizung gar nicht.

Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus im Garten
Foto: alpha innotec / Pexels

KfW 458 mit anderen Programmen kombinieren

Die KfW 458 lässt sich mit weiteren Förderbausteinen kombinieren, solange dieselbe Investition nicht doppelt bezuschusst wird. Konkrete Kombinations-Optionen:

  • KfW 358/359 (Ergänzungskredit): Zinsgünstiger Förderkredit für den nicht durch den Zuschuss gedeckten Restbetrag der Heizungsinvestition. Häufig sinnvoll bei höheren Investitionen.
  • Energieberatung für Wohngebäude (BAFA): 50 % Zuschuss für die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan, vor dem KfW-458-Antrag sinnvoll.
  • KfW 270: Der PV-Förderkredit ist unabhängig - du kannst die Wärmepumpe (KfW 458) und die PV-Anlage (KfW 270) parallel beantragen. Mehr dazu in unserem KfW-PV-Förderhub.
  • 0 % Mehrwertsteuer (PV): Gilt nur für die PV-Komponenten, nicht für die Wärmepumpe. Die Wärmepumpe wird normal mit 19 % MwSt geliefert, aber die KfW-Förderung ist auf den Bruttobetrag bezogen.
  • Landesprogramme: IFB Hamburg (Hamburger Heizungsförderung), L-Bank Baden-Württemberg, WIBank Hessen. Achtung: Ein Landeszuschuss zusätzlich zur KfW 458 ist grundsätzlich möglich, aber alle öffentlichen Mittel zusammen dürfen höchstens 60 % der geförderten Kosten erreichen; darüber wird gekürzt. Manche Länder schließen die Kombination enger aus: Die IFB Hamburg fördert nicht, wer bei der KfW 458 Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus hat. Zinsgünstige Landesdarlehen für den Eigenanteil sind meist die einfachere Ergänzung.
  • Kommunale Boni: Einzelne Städte fördern Wärmepumpen zusätzlich, viele kommunale Töpfe sind 2026 aber ausgeschöpft oder geschlossen. Es gilt dieselbe 60-%-Grenze; vor Auftragsvergabe lokal prüfen.

Welche Kombination konkret für dich rechnet, prüfst du am einfachsten im Förder-Finder nach Postleitzahl und Heizungs-Konstellation.

Bonus-Stacking mit PV-Anlage - das volle Bild

Wer Wärmepumpe und PV-Anlage gemeinsam plant, holt sich den maximalen Förder-Stack. Die Bausteine im Überblick:

BausteinAnlageFörderquoteAntragsweg
KfW 458Wärmepumpebis 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen)direkt KfW, vor Vorhabenbeginn
0 % MwStPV plus Speicher0 % statt 19 %automatisch über die Rechnung
KfW 270PV plus Speicherzinsgünstiges DarlehenHausbank, vor Vorhabenbeginn
Landes-PV-ProgrammPV (je nach BL)Pauschale oder zinsverbilligtes DarlehenLandesförderbank/Portal
Wallbox-Bonus kommunalWallbox500-1.500 EuroKommune, oft nach Inbetriebnahme

Beispiel-Effekt: Ein Einfamilienhaus mit 9 kWp PV, 8 kWh Speicher, Wallbox und Erdwärme-Wärmepumpe kann 2026 zwischen 18.000 und 30.000 Euro Förder-Stack einsammeln - je nach Bundesland und Einkommen. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Stack-Post PV plus Wärmepumpe plus Wallbox kombinieren.

Was 2026 noch zu beachten ist

Vier Punkte, die in der aktuellen Antragspraxis 2026 immer wieder relevant sind:

  • Stichtag 01.02.2027: Ab dann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die Kostengrenze beim Einfamilienhaus auf 27.250 Euro. Maßgeblich ist das Antragsdatum. Außerdem soll ab dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken; die vollen 30 % gibt es dann nur noch über einen neuen Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Die Details will das Bundeswirtschaftsministerium noch bekannt geben. Wer ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb besser noch 2026.
  • Übergangsregelungen: Anträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, laufen nach den damaligen Bedingungen weiter. Wer jetzt neu beantragt, fällt unter die aktuelle Fassung.
  • Dämmung läuft separat: Maßnahmen an der Gebäudehülle fördert nicht die KfW 458, sondern das BAFA mit eigenem Antrag. Dafür ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.
  • Förderung unter Haushaltsvorbehalt: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Stell den Antrag deshalb nicht auf den letzten Drücker.

Detailfragen klärt die KfW direkt: Service-Hotline und Antrags-FAQ findest du auf kfw.de. Für den passenden Hardware-Stack lohnt der Blick in unseren Wärmepumpen-Kosten-Hub.

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Häufige Fragen

Wie beantrage ich die KfW 458?

In vier Schritten: Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten holen, Vertrag mit dem Fachbetrieb unter der Bedingung der Förderzusage abschließen, Antrag mit der BzA-ID und dem Vertrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung mit den Rechnungen hochladen. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Kann ich KfW 458 und Photovoltaik-Förderung gleichzeitig beantragen?

Ja. Die KfW 458 fördert die Wärmepumpe, die PV-Förderung läuft separat über die 0-Prozent-Mehrwertsteuer und gegebenenfalls KfW 270 plus Landesprogramm. Beide Programme behandeln unterschiedliche Investitionen und schließen sich nicht aus.

Was passiert, wenn meine alte Heizung schon vor dem Antrag kaputt geht?

Stell den Antrag so schnell wie möglich. Du brauchst dafür die Bestätigung zum Antrag und einen Vertrag mit Förderbedingung. Erst nach dem Antrag darf der Einbau beginnen, vor der Zusage auf eigenes Risiko. Für die Übergangszeit helfen Leih- oder Mietheizungen; die Kosten für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt sind laut KfW förderfähig. Beauftragst du den Tausch dagegen ohne Förderbedingung vor dem Antrag, ist die Förderung verloren.

Wie lange dauert die Zusage der KfW 458?

Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die KfW nicht. Die Zusage findest du ausschließlich im Portal „Meine KfW“ unter „Meine Anträge“. Mit den Arbeiten darfst du schon nach dem Antrag beginnen, vor der Zusage aber auf eigenes Risiko. Ab der Zusage hast du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen; die Nachweise reichst du innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein.

Ist der Einkommensbonus auch für Vermieter relevant?

Nein. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus gelten ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter bekommen nur die Grundförderung von 30 Prozent.

Was ist mit Mietern - können die auch profitieren?

Nicht direkt. Mieter haben keinen Förderanspruch, aber sie können den Vermieter aktiv auf die Förderoption hinweisen. Bei Sanierungsumlage darf der Vermieter den nicht geförderten Teil der Investition über die Modernisierungsumlage anteilig weitergeben, den geförderten Teil aber nicht. Für Mieter ist das im Saldo meist günstig.

Muss ich den Energieeffizienz-Experten zwingend einschalten?

Nein. Die Bestätigung zum Antrag kann auch dein Fachbetrieb ausstellen. Ein Energieeffizienz-Experte lohnt sich bei komplexeren Vorhaben, etwa wenn du Heizungstausch und Dämmung kombinierst. Eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan fördert das BAFA mit 50 Prozent.

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